Corona-Vorschriften: Mit zweierlei Maß
Seit dem 1. Oktober ist das neue Infektionsschutzgesetz gültig. In Niedersachsen wird es u.a. mit folgender „Absonderungsverordnung“ umgesetzt: Bei nachgewiesener Corona-Infektion muss sich der bzw. die Betroffene unverzüglich für fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Anschließend kann die Isolation beibehalten werden, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Engen Kontaktpersonen von Infizierten wird lediglich empfohlen, sich für fünf Tage in Quarantäne begeben. Sie können das tun, müssen es aber nicht.
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