Es geht immer um Teilhabe

Auch für die bei der „terra“ lebenden und arbeitenden Menschen mit geistiger Behinderung gilt: Benachteiligungen im Arbeitsleben oder bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sollen maximal reduziert, möglichst überwunden werden – und am besten gar nicht erst aufkommen. So sieht es auch das Bundesteilhabegesetz vor. Entsprechende Fachleistungen der Eingliederungshilfe, auch in Form von Assistenzen, werden auf dem Hof der „terra“ schwerpunktmäßig vor allem in zwei Bereichen umgesetzt:

Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen den Bewohnern u.a. ermöglichen,

  • ihren Alltag selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen,
  • praktische Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und zu erhalten,
  • sich zu verständigen und mobil zu sein/zu werden/zu bleiben,
  • in der Freizeit am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen den Frauen und Männern u.a. ermöglichen,

  • sich auf einen Beruf vorzubereiten,
  • einer angemessenen und individuell geeigneten Beschäftigung nachzugehen,
  • sich weiterqualifizieren zu können,
  • einen Arbeitsplatz (möglichst auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) zu erlangen und zu erhalten.

Für die „terra“ eher untypisch ist es dagegen, dass sie im Sinne des Gesetzes Leistungen zur Teilhabe an Bildung erbringt.Diese sind nämlich insbesondere auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit rein körperlichen Behinderungen ausgerichtet. Wir bestärken jedoch jeden bei uns lebenden Menschen darin, Leistungen auch in diesem Bereich zu beantragen, falls er sie benötigt. Mit Blick auf unsere BewohnerInnen unterstützen wir sie darüber hinaus vor allem darin, zentrale Kulturtechniken wie das Lesen und Schreiben zu erlernen und zu erhalten.

Unter Leistungen zur medizinischen Rehabilitation fallen wiederum vorwiegend therapeutische Maßnahmen von Ärzten und anderen heilberuflich wirkenden Personen. Sie sollen z.B. eine Pflegebedürftigkeit abwenden bzw. eine vorhandene beseitigen oder zumindest mildern. Hier wirkt die „terra“ u.a. darauf hin, dass die bei ihr lebenden Menschen entsprechende Maßnahmen erhalten. 

Gerechte Bildungschancen sowie ggf. medizinische Rehabilitation sind wichtige Voraussetzungen sowohl für die Teilhabe am Arbeitsleben als auch für die soziale Teilhabe.

Die Unterstützung soll bestmöglich zu voller, wirksamer und gleichberechtigter Teilhabe führen. Deshalb werden die notwendigen Leistungen vorher mit der Empfänger bzw. der sogenannten Leistungsberechtigten und anderen Beteiligten ermittelt sowie bedarfs- und wunschgerecht ausgehandelt. Im so entstandenen Gesamtplan wird auch festgelegt, wer welche Leistungen erbringt und wer sie bezahlt. 

Je nach Ziel wird eine Teilleistung einem der vier genannten Teilhabe-Bereiche zugeordnet. Beispielsweise nehmen einige BewohnerInnen der „terra“ an heilpädagogischem Reiten teil. Diese Maßnahme fällt in den Bereich soziale Teilhabe, wenn sie Entspannung und Freude steigern soll. Soll sie dagegen die körperliche und geistige Entwicklung fördern, gehört sie zur medizinischen Rehabilitation. Die jeweilige Zuordnung kann manchmal nicht trennscharf vorgenommen werden, entscheidet aber darüber, wer die Kosten trägt. 

Impressionen


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