Helfen wie gewünscht

Tim (9) sitzt im Rollstuhl. Einen Nachmittag in der Woche begleiten wir ihn zu seiner Sportgruppe, die die Reha- und Behindertensportabteilung des örtlichen Sportvereins anbietet. Das macht Tim viel Freude und verschafft seiner Familie enorm Luft. Lena-Sofie (18) hat Pflegegrad 3 und lebt bei ihrer alleinerziehenden Mutter. Im Moment ist unser Besuch dort oft erwünscht, damit die Jugendliche mehr Selbstständigkeit trainieren kann. Das fördert sie und hilft der Mutter. Darüber hinaus unterstützen wir die kleine Familie regelmäßig bei der Hausarbeit. Robin (29) ist kognitiv beeinträchtigt und spielt für sein Leben gern Fußball. Jeden Mittwoch begleiten wir ihn zum Training – eine Auszeit für seine Eltern. Und einmal im Monat betreuen wir Robin auch abends, damit sich das Elternpaar mit Freunden treffen kann. Edith (78) hat Demenz und starken Bewegungsdrang. Sie liebt die regelmäßigen Spaziergänge mit uns. Ihre Tochter findet das prima. Sie nutzt diese Zeit, von der anstrengenden Betreuung der Mutter zu verschnaufen oder auch mal ohne sie Wichtiges zu erledigen.

Alle Namen sind ausgedacht, aber die Beispiele stammen aus dem wirklichen Leben. Sie zeigen: Jede Familie mit einem pflegebedürftigen Angehörigen ist anders und braucht etwas anderes. Die eine wünscht sich stunden- oder tageweise Hilfe, die andere abends oder am Wochenende. Überall ist Entlastung wichtig – zu Hause oder bei einer aushäusigen Aktivität des Betroffenen. Das geht als Einzelbetreuung ebenso wie als Teilnahme an einem alters- und entwicklungsgerechten Gruppenangebot. So hat die „terra“ z.B. eigens für Jugendliche eine Schwimmgruppe ins Leben gerufen. Sie begleitet aber auch ältere Menschen zu Veranstaltungen, die die beiden Mehrgenenationenhäuser in Lüchow und Dannenberg für Senioren organisieren. 

Unsere Angebote sollen in erster Linie pflegenden Angehörigen das Leben mit dem von ihnen betreuten Menschen erleichtern, aber zugleich dessen Teilhabe fördern. Und beides genau so und in genau dem Umfang wie gewünscht – also immer nach individueller Absprache mit allen Beteiligten. Lesen Sie dazu auch unseren Flyer.

Private Haushalte nehmen auch gern unseren hauswirtschaftlichen Service in Anspruch (sog. haushaltsnahe Dienstleistungen), wenn die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen und Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde (schon ab Pflegegrad 1). Hilfe beim Putzen, Kochen oder Waschen kann wahre Wunder bewirken! 

Ebenso erfahren sind wir in der Begleitung eines beeinträchtigten Menschen zu unterschiedlichen Terminen und Anlässen (Arztbesuche, Behördengänge, Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten etc). Wichtig ist, den Betroffenen neue Anregungen und Kontakte zu ermöglichen, während sich seine Angehörigen dadurch entlastet fühlen. Nach Absprache können auch Fahrdienste vereinbart werden. 

Wenn Sie unseren Familienentlastenden Dienst in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen für die Finanzierung einkommensunabhängige Leistungen aus der Pflegekasse zu. Das Sozialgesetzbuch bietet Ihnen dazu folgende Möglichkeiten:

  • Über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat sind Leistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen sowie zur Förderung der selbstständigen Alltagsgestaltung des Pflegebedürftigen zu erhalten. Das gilt bereits ab Pflegegrad 1 des Pflegebedürftigen. (§ 45b Abs.1 SGB XI)
  • Über den Umwandlungsanspruch in Höhe von maximal 40 % der ambulanten Pflegesachleistungen können Angebote zur Unterstützung im Alltag wahrgenommen werden. Das gilt ab Pflegegrad 2 des Pflegebedürftigen. (§ 45a SGB XI)
  • Über die Verhinderungspflege in Höhe von maximal 1.612 Euro im Kalenderjahr können pflegende Angehörige passgenaue Entlastung und Vertretung finanzieren, z.B. bei Urlaub oder im eigenen Krankheitsfall. Das gilt ab Pflegegrad 2 des Pflegebedürftigen. (§ 39 SGB XI)

Wir beraten Sie gern! Wenden Sie sich dafür an unseren Bereichsleiter des Familienentlastenden Dienstes

Christian Kofahl 
Tel: 05841-9611811, mobil: 0173-6105918 
E-Mail: ambulanter-dienst@terraestvita.de

(wochentags 9 bis 13 Uhr)

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