Reformiertes Betreuungsrecht: Jetzt in Kraft getreten
Das neue Jahr 2023 bringt Veränderungen: Zum 1. Januar ist ein reformiertes Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft getreten. Damit hat der Gesetzgeber zwei Ziele verfolgt: Erstens soll sich das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten noch stärker entfalten können als bisher. Und zweitens soll sich die Qualität der rechtlichen Betreuung verbessern.
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