Betreuungsrecht: Von Grund auf neu
Das Vormundschaftsrecht und das Betreuungsrecht sollen grundlegend modernisiert werden. Dazu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein entsprechendes Gesetz entworfen. Das Betreuungsrecht soll künftig z.B. dafür sorgen, dass den beruflichen Betreuerinnen/Betreuern genug Zeit für den notwendigen persönlichen Kontakt mit ihren Betreuten bleibt. Damit würde auch die Selbstbestimmung der Menschen mit einer geistigen Behinderung, wie sie bei der „terra“ leben, gestärkt werden.
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