Im Krankenhaus: Anspruch auf Begleitung
Seit dem 01. November 2022 haben Menschen mit Behinderung den Anspruch, sich bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen. Diese gesetzliche Neuregelung zur Assistenz im Krankenhaus regelt das Neunte Sozialgesetzbuch in § 113 Abs. 6.
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