Kein Taschengeld mehr – wie soll das gehen? Wer zahlt nochmal was genau? Was ändert sich für mich konkret? Kann ich auch weiterhin bei der „terra“ wohnen? Bei der erneuten Infoveranstaltung im November zum neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) konnte die „terra“ allen bei ihr lebenden Menschen noch vorhandene Ängste und Unsicherheiten nehmen.
Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) vollzieht zum 1. Januar 2020 grundlegende Änderungen. Das hat viele „Terraner“ unsicher werden lassen, wie es für sie konkret weitergeht. Mit einem erneuten Infoabend für Bewohnerinnen und Bewohner, rechtliche Betreuungspersonen sowie Angehörige konnte die „terra“ jedoch die Zweifel ausräumen, Unklarheiten beseitigen und noch offene Fragen beantworten. Das Wichtigste wie immer vorweg: Niemand muss die „terra“ aufgrund der Gesetzesänderung verlassen. Denn die staatlichen Leistungen für Menschen mit Behinderung werden durch das neue BTHG lediglich umorganisiert – was vorher alles in einem Topf steckte, wird ab Januar aus verschiedenen Töpfen gezahlt. Der zentrale Vorteil für Menschen mit Behinderung: Damit passen sich die staatlichen Leistungen individuell besser an sie an und sorgen für mehr Selbstbestimmung. So wird aus dem staatlichen Fürsorgesystem ein modernes Teilhabesystem.