Umsetzung des BTHG: Mit Nebenwirkungen

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verfolgt ein zentrales Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Chancen im Leben ermöglicht werden. Das ist auf für die terra ein wichtiges Thema. Deshalb hat Geschäftsführer Henrik Thunecke in Hannover den „Zukunftskongress BTHG“ des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen besucht. Dort wurde resümiert, wie die Umsetzung des BTHG und die entsprechende Umsetzungsbegleitung bisher gelaufen sind.

Dass die terra auf diesem Zukunftskongress vertreten war, hatte sich nicht zufällig ergeben. Vielmehr ist die erstens Mitglied im Paritätischen Niedersachsen – und zweitens ist sie selbst stark mit der Umsetzung des BTHG befasst. So kann Henrik Thunecke auch gut mit der Position des Dachverbandes mitgehen. Diese lautet zusammengefasst etwa so: Inklusion ist in Deutschland kein freiwilliges Angebot, sondern ein Menschenrecht und eine gesellschaftliche Verpflichtung. Inklusion betrifft alle Lebensbereiche und kann nur gelingen, wenn sie gemeinsam gedacht, gelebt und gefördert wird: im Büro genauso wie in Schule, im Sport oder beim Bau öffentlicher Gebäude.

„Menschen mit Beeinträchtigungen sind keine Bittsteller*innen – sie haben das durch die UN-Behindertenrechtskonvention und das Bundesteilhabegesetz verbriefte Recht auf echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wir werden die politischen Entwicklungen, auch auf Landesebene, kritisch begleiten und genau hinschauen“, sagte Kerstin Tack, die Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen, auf dem „Zukunftskongress BTHG“. Entsprechend haben sich die Teilnehmer*innen dort auch nicht lediglich mit Rückblicken beschäftigt, sondern ebenso Ausblicke gewagt. Denn die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist noch längst nicht abgeschlossen. Sie stößt jedoch auf einige Schwierigkeiten.

Es fehlt vor allem Personal

Das BTHG sollte die Eingliederungshilfe revolutionieren. Vorher wurden mehrere Leistungen wie die Kosten für Wohnraum, Lebensmittel und verschiedene Hilfsleistungen zu einem Komplex zusammengefasst und in einem Vorgang abgerechnet. Jetzt sind die Leistungen nach dem BTHG aufgesplittet in existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) und Fachleistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch IX.

Im ambulanten Bereich, etwa beim Ambulant Betreuten Wohnen (ABW), gelingt der terra als Leistungserbringerin die Umsetzung recht gut. Die Entwicklung der personenzentrierten Bedarfs- und Teilhabepläne, die von den Ämtern für Anspruchsberechtigte laut Gesetz nun erstellt werden müssen, übernimmt zwar häufig die terra zur Entlastung der Ämter. Und das bringt natürlich erheblichen Mehraufwand mit sich. Aber der ABW bewältigt es, für jede Person, die ihm einen Auftrag erteilt, u.a. die persönlichen Ziele und den individuellen Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Dieser wird dann in die entsprechenden Fachleistungsstunden (qualifizierte bzw. kompensatorische Assistenz) transferiert. Dass das dem ABW so gut gelingt, liegt einerseits daran, dass dieser terra-Dienst schon vorher nach diesem Prinzip gearbeitet hat, und andererseits vom Paritätischen Niedersachsen auch enorme Hilfe und Begleitung bei der Umsetzung des BTHG erfahren hat.

Anders sieht die Sache bei der terra auf dem Hof in Belau aus, wo Menschen mit unterschiedlichen geistigen Beeinträchtigungen in Besonderer Wohnform leben. Laut BTHG müssen sie nun Miete zahlen, Grundsicherung beantragen und sich um die Abwicklung ihrer Kosten selbst kümmern. Schon das ist jede Menge bürokratischer Mehraufwand für die Betroffenen – und ebenso für die Mitarbeitenden, die die Bewohner*innen dabei unterstützen müssen. Hinzu kommen auch hier die zu ermittelnden personenzentrierten Unterstützungsbedarfe für eine bestmögliche Teilhabe, die sich dann in Fachleistungsstunden umsetzen sollen.

Das bindet viele Ressourcen

„Einen solchen bürokratischen Mehraufwand könnten wir im Wohnbereich zwar auch leisten – hätten dann aber bei gleichbleibendem Personalschlüssel deutlich weniger Zeit für die Assistenzen“, benennt terra-Geschäftsführer Henrik Thunecke ein wesentliches Problem. „Denn wir haben mit dem BTHG ja nicht mehr Personal bekommen, sondern sitzen immer noch unverändert auf unseren Personalschlüsseln von 2012!“

Schon jetzt hat die terra durch das BTHG einen großen Mehraufwand, der viel Geld, Ressourcen und Personal verschlingt. Damit einher gehen zudem zusätzliche Dokumentationspflichten und langwierige Verhandlungen mit den Kostenträgern. „Keine Frage – inhaltlich ist das BTHG wirklich toll. Ich stehe voll hinter den Zielen“, fasst Thunecke seinen Standpunkt zusammen. „Aber die Nebenwirkungen des BTHG sind enorm.“ Mehr Bürokratie, weniger Zeit für die eigentliche Arbeit und viele Unsicherheiten in der Finanzierung zum Beispiel. Aber mehr Teilhabe kostet eben auch mehr Geld und mehr Ressourcen.

Das ist bundesweit spürbar und belegbar, etwa an der Kostensteigerung in der Eingliederungshilfe. „Doch nicht wir Leistungserbringer haben die Kosten in die Höhe getrieben, wie uns oft vorgeworfen wird, sondern es sind vielfach die Ämter, die zur Bewältigung der Auswirkungen des BTHG deutlich mehr Personal eingestellt haben“, sagt der terra-Geschäftsführer.

Die Macher der an sich guten Reform haben den zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der durch die Umsetzung des BTHG entsteht, wohl stark unterschätzt.


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