Teilhabeempfehlungen: Für eine inklusivere Gesellschaft

Der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel (Foto), hat im Februar „Teilhabeempfehlungen für eine inklusivere Gesellschaft – auch für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen“ an die Politik übergeben. Die Publikation weist auf politische Handlungsfelder in den Bereichen Arbeit, Bildung und Gesundheit sowie Digitalisierung und Gewaltschutz hin.

Die Teilhabeempfehlungen zielen darauf, für die Bedarfe von Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen noch stärker zu sensibilisieren sowie eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu schaffen. Im Ergebnis soll dies zu mehr Teilhabe führen.

„Intellektuelle Beeinträchtigung“ statt „geistige Behinderung“

Gleich zu Beginn greifen die Empfehlungen die bisher vielfach verbreitete Bezeichnung „geistige Behinderung“ auf. Dieser Begriff wird als diskriminierend und als nicht mehr zeitgemäß empfunden. Daher soll künftig als alternative Bezeichnung „intellektuelle Beeinträchtigung“ bevorzugt werden. Darin war sich der Bundesbeauftragte im engen Austausch mit Expertinnen und Experten der Rechts-, Sozial- und Sprachwissenschaften sowie der Pädagogik und Medizin, vor allem aber mit Expertinnen und Experten in eigener Sache einig. Orientiert hat man sich mit diesem Vorschlag an der englischsprachigen Originalfassung der UN-Behindertenrechtskonvention. 

Barrierefreiheit überall

Ein wichtiger Schwerpunkt wurde auch auf das Thema Barrierefreiheit gelegt. So empfiehlt der Bundesbeauftragte der Politik, auch private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten – und zwar in allen Lebensbereichen. Vom Gesundheitssystem über Arbeitsplätze bis hin zu Restaurants und Freizeitangeboten. Gefordert wird zudem, barrierefreie digitale Gesundheitsleistungen zu schaffen, die digitale Inklusion zu fördern sowie langfristige Maßnahmen im Bereich der Rehabilitation für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen aufzulegen.

Gezielte präventive Angebote für mehr Gesundheit

Wichtig ist dem Bundesbeauftragten auch die Prävention und Gesundheitsförderung. Obwohl gezielte Maßnahmen in diesem Bereich zu sehr positiven Effekten führen, adressieren sie noch kaum Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Das soll sich ändern: Krankenkassen werden in den Empfehlungen dazu aufgefordert, u. a. zielgruppenspezifische Angebote der Individualprävention zu entwickeln und zu finanzieren.

Mehr Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt

Der Bundesbeauftragte merkt darüber hinaus kritisch an, dass immer noch viel zu wenig Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sind. Entsprechend wird in der Publikation eine deutlich stärkere personenzentrierte Orientierung am Menschen mit Behinderung für dessen Teilhabe am Arbeitsleben gefordert, als dies bisher der Fall ist. Quelle: umsetzungsbegleitung-bthg.de

Hier die Teilhabeempfehlungen in Alltagssprache

Hier die Teilhabeempfehlungen in leichter Sprache


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