Die terra vertritt vehement die Rechte von Menschen mit Behinderung. Deshalb hat sie im Juni auch an zwei Demonstrationen in Hannover gegen die Einsparpläne der Bundesregierung teilgenommen. Mit scharfer Kritik reagierte auch der Sozialverband VdK auf Pläne aus dem Bundeskanzleramt zur Reform der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Sozialverband VdK berichtet, dass vor kurzem ein Entwurf das Kanzleramt verlassen habe. Darin ist unter anderem vorgesehen, für Kinder mit Behinderungen individuelle Schulbegleitung nur noch im Ausnahmefall zu bewilligen. Darüber hinaus berichtet der Sozialverband von Plänen zur Deckelung der Kosten für die Unterstützung, der Ausweitung pauschale Geldleistungen und der Einschränkung des Rechts auf freie Wahl der Wohnform.
Dies alles wäre ein massiver Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele (Foto) warnt: „Die Pläne zementieren die systematische Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf. Wer auf Hilfe angewiesen ist, wird künftig noch weniger unterstützt und damit schlechtere Startchancen ins Leben haben.“
Auch das sogenannte Pooling, also das Teilen einer Assistenz im Bildungsbereich in Schulen, Universitäten und Kitas, soll zum Regelfall werden. Individuelle Eins-zu-eins-Begleitung wäre dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. „Bei hohem oder spezifischem Unterstützungsbedarf ist individuelle Begleitung unverzichtbar“, betont Bentele.
Zudem könnten den Plänen zufolge Menschen mit Behinderungen oder junge Menschen in der Jugendhilfe auf vermeintlich günstigere stationäre Einrichtungen verwiesen werden – das wäre faktisch eine Aushebelung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung.
Kritisch sieht der Verband auch die Ausweitung pauschaler Geldleistungen. Diese wären – anders als das Persönliche Budget – dann nicht mehr am individuellen Bedarf ausgerichtet. Damit drohen insbesondere Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen Versorgungslücken und eine stärkere Belastung ihrer Familien. Der VdK fordert, dass pauschale Geldleistungen nur mit Zustimmung der Leistungsberechtigten möglich sein sollen.
Aus Sicht des Sozialverbandes sind damit zudem Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes gefährdet. Die Entlastung bei Einkommens- und Vermögensanrechnung sei eine Voraussetzung für echte Teilhabe. Eine Rückabwicklung würde Selbstbestimmung und Armutsfestigkeit schwächen. „Teilhabe darf nicht wieder vom Geldbeutel statt vom tatsächlichen Bedarf abhängen“, sagt Bentele.
Mit großer Sorge blickt der VdK auch auf die geplante Rücknahme der Verbesserungen bei den Hilfen für junge Volljährige. Diese Leistungen unterstützen junge Menschen beim Übergang in Ausbildung, Studium, Beruf oder die erste eigene Wohnung. „Gerade in diesen entscheidenden Lebensphasen brauchen junge Menschen mit Behinderungen Orientierung und Unterstützung. Werden Hilfen erschwert, drohen Bildungsabbrüche und langfristige Nachteile“, warnt Bentele.
Auch die geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss sieht der VdK kritisch. Der Unterhaltsvorschuss sichert Kindern getrenntlebender Eltern den ihnen zustehenden Unterhalt, wenn ein Elternteil nicht zahlt. „Diese Leistung trägt dazu bei, dass Kinder verlässlich versorgt werden. Einschnitte würden viele Familien zusätzlich belasten“, so Bentele.
Foto: Susie Knoll/VdK
