Impfpflicht bei der terra: Für alle Beschäftigten

Am 10. Dezember 2021 haben der Bundestag und Bundesrat die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ im Gesundheitswesen beschlossen. Sie tritt ab 16. März 2022 in Kraft und gilt auch in Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das heißt: Auch bei der terra besteht Impfpflicht für die Beschäftigten!

Es geht um das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ – kurz: Dieses Gesetz ändert das Infektionsschutzgesetz. Eine weitgehende Änderung ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht im gesamten Gesundheitswesen. Sie soll dazu beitragen, dass Menschen noch besser vor Corona geschützt werden. Und zwar vor allem jene Menschen, die infektionsgefährdeter sind als andere oder die im Falle einer Infektion einen schweren Krankheitsverlauf erleiden könnten.

Was bedeutet die Impfpflicht für die terra?

▶︎ Die terra muss für das zuständige Gesundheitsamt bis zum 15. März 2022 auflisten, wer alles bei ihr arbeitet bzw. für sie tätig ist – und wie es bei jeder einzelnen Person mit der Corona-Impfung aussieht: Teilweise oder vollständig geimpft? Genesen? Aus medizinischen Gründen nicht geimpft? Oder nicht geimpft aus eigener Überzeugung?


▶︎ Alle Mitarbeitenden der terra müssen bis zum 15. März 2022 gegenüber der Leitung nachweisen,

• dass sie gegen Covid-19 vollständig geimpft sind

oder

• dass sie von einer Corona-Infektion genesen sind

oder

• dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können (ärztliches Attest!).

▶︎ Sollte ein erbrachter Nachweis ab dem 16. März 2022 zeitlich abgelaufen sein, so muss eine aktuelle Fassung innerhalb eines Monats nachgereicht werden. Für Genesene verliert der Nachweis nach 90 Tagen seine Gültigkeit. Für Geimpfte hängt die zeitliche Gültigkeit von den jeweils aktuellen Verordnungen ab.


▶︎ Als Beschäftigte bei der terra gelten:
• alle Arbeitnehmer*innen (auch befristete oder in Teilzeit beschäftigte)
• alle freien Mitarbeiter*innen („Honorarkräfte“)
• Auszubildende
• alle ehrenamtlich Tätigen (Ausnahme: Ehrenamtliche, die nach § 45a SGB XI für Pflegepersonen bzw. Pflegebedürftige Unterstützung im Alltag erbringen)
• Freiwilligendienst Leistende (BFDG oder JFDG)
• Praktikant*innen
Das gilt für alle Arbeitsbereiche und jeden Menschen, der bei der terra arbeitet oder für die terra tätig ist – sowohl auf dem Hof in Belau als auch bei den Ambulanten Diensten.

Was passiert, wenn jemand den Nachweis nicht rechtzeitig erbringt?
▶︎ Dann muss die terra die betreffende ungeimpfte Person unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt melden. 

▶︎ Das zuständige Gesundheitsamt entscheidet dann, wie es mit der betreffenden ungeimpften Person weitergehen soll. Möglich (und wahrscheinlich) ist, dass das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot oder Beschäftigungsverbot für diese Person anordnet. In der Folge kann die Person ihre Arbeitsleistung für die terra nicht mehr erbringen. In dem Fall kann die Lohnzahlung eingestellt und ggf. auch die Kündigung ausgesprochen werden.

▶︎ Die Entscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes über eine ungeimpfte Person wird voraussichtlich nicht sofort nach Eintreffen der Meldung erfolgen. Es entsteht also eine gewisse Wartezeit bis zum amtlichen Bescheid. In dieser Wartezeit wird die ungeimpfte Person bei der terra weiter tätig sein, sofern das Land Niedersachsen nicht generell etwas anderes für diese Situation verfügt.

Damit die terra jedoch die Sicherheit für ihre Betreuten sicherstellen kann, wird sie diese befragen, ob sie weiterhin von einer ungeimpften Person betreut werden möchten. Bevor ungeimpfte Beschäftigte eine Betreuung leisten, werden sie an dem betreffenden Tag außerdem einen Corona-Test durchführen müssen. Nur bei negativem Ergebnis darf dann die Betreuung von Menschen erfolgen.

terra-Geschäftsführer Georg Nicolay kündigt jedoch an: „Wer bei uns nach dem 15. März bis zum endgültigen Bescheid des Gesundheitsamtes ungeimpft weiterarbeitet, muss damit rechnen, dass wir ihm einen täglichen Corona-Test auferlegen. Noch wichtiger ist uns aber, dass auch unsere bisher ungeimpften Beschäftigten eine vollständige Impfung erhalten.


Zurück zu Aktuelles