Das ist eine Erleichterung für pflegende Angehörige: Zum 1. Juli 2025 wurden die Leistungsbeträge für Verhinderungspflege und für Kurzzeitpflege zu einem neuen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt. Damit steht nun ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag in Höhe von 3.539 Euro zur Verfügung.
Pflegende Angehörige können das Entlastungsbudget nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten – auch in Kombination – einsetzen, wenn
• ihr pflegebedürftiger Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 besitzt (muss durch die Pflegekasse anerkannt sein)
• und in häuslicher Pflege betreut wird.
Für pflegebedürftige Menschen im Alter bis 25, die Pflegegrad 4 oder 5 haben, galt der Gesamtleistungsbetrag bereits seit dem 01.01.2024.
Mit der Einführung des gemeinsamen Entlastungsbudgets zum 1. Juli 2025 für alle Anspruchsberechtigten ist bei der Verhinderungspflege auch die sechsmonatige Vorpflegezeit entfallen, bevor sie erstmals in Anspruch genommen werden kann. Somit kann der Anspruch auf Verhinderungspflege (z.B. bei Urlaub oder im Krankheitsfall des Pflegenden) – ebenso wie bereits der Anspruch auf Kurzzeitpflege – jetzt unmittelbar genutzt werden.
Und auch die jeweils geltende Dauer für Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege ist ab sofort angeglichen: Wie bereits bei der Kurzzeitpflege, so gilt nun auch bei der Verhinderungspflege die Höchstdauer von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Außerdem wird das hälftige Pflegegeld während bis zu acht Wochen Verhinderungspflege pro Jahr weitergezahlt, statt wie bisher für höchstens sechs Wochen.
ACHTUNG: Auch wenn beide Begriffe ähnlich klingen – das hier beschriebene neue Entlastungsbudgets ist nicht das gleiche wie der sogenannte Entlastungsbetrag in der Pflege. Dieser gilt ab Pflegegrad 1, beträgt 131 Euro im Monat und ist für Entlastungsleistungen vorgesehen. Damit können Pflegebedürftige anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag beanspruchen, etwa eine Alltagsbegleitung oder eine Haushaltshilfe.
Wenden Sie sich einfach an den Familienentlastenden Dienst (FED) der terra, wenn Sie bestimmte Leistungen aus der Pflegekasse benötigen. Unser FED-Bereichsleiter Christian Kofahl berät sie gern zu den Angeboten und Finanzierungsmöglichkeiten.