Energiekostenbremse: Geht Fachverbänden nicht weit genug

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung aktuell auf Lücken im Gesetzentwurf zur Energiekostenbremse hingewiesen. Ihre Forderung:Der Hilfs­fonds des Bundes für soziale Dienstleister muss auch für Wohneinrichtungen und andere Angebote für Menschen mit Behinderung wie Tagesförder­stätten, betreute Wohngruppen sowie Tagesbildungsstätten gelten.

In dem vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung anderer Vorschriften“ sind zwar Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, der Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Leistungsanbieter neben denen der medizinischen Reha­bilitation als anspruchsberechtigte Leistungserbringer berücksichtigt. Das wird ausdrücklich begrüßt.

Die Fachverbände sagen jedoch: Die Energiekrise gefährdet bundesweit alle Dienste und Einrich­tungen für Menschen mit Behinderung – auch solche, die bisher nicht vom Gesetzentwurf erfasst sind. Für diese Einrichtungen ist weder die Einführung von Hilfefonds auf Länderebene noch eine kurzfristige Anpassung der Vergütungen aufgrund der gestiegenen Energiekosten sichergestellt oder auch nur absehbar. Aus Sicht der Fachverbände müsste ein Bundeshilfsfonds daher für alle Leistungserbringer der Behindertenhilfe zur Verfügung stehen und damit gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen.

Darüber hinaus befürchten die Fachverbände, dass sich die Situation für Einrichtungen und Dienste der Behinderte­nhilfe im Jahr 2023 weiter verschärfen werde. Deshalb fordern sie von der Bundesregierung für das kommende Jahr ein weiteres Hilfspaket. Auch die Expert*innen-Kommission Gas und Wärme hatte nicht nur einen Hilfsfonds für bereits im Jahr 2022 entstandene Mehrkosten vorgeschlagen, sondern insbesondere für Mehrkosten, die im Jahr 2023 trotz Gas- und Strompreisbremse entstehen werden.

Die Fachverbände weiter: Es sei also dringend geboten, die Lücken im Gesetzentwurf zu schließen und die bisher ungeklärte Refinanzierung von Wohneinrichtungen und anderen Angeboten für Menschen mit Behinderung sicherzustellen.

Zum Hintergrund: Das Bundeskabinett hatte am 24. November 2022 den Gesetzentwurf verabschiedet. Er sieht vor, Mittel in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro für ein Hilfsprogramm für soziale Dienstleister über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung zu stellen. Damit soll die Funktionsfähigkeit von Rehabilitationseinrichtungen und -diensten gewährleistet werden, die durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdet sind. Der Gesetzentwurf muss im Deutschen Bundestag noch beraten und beschlossen werden.

Folgende Verbände arbeiten inDie Fachverbände für Menschen mit Behinderung seit 1978 zusammen:

Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB)
• Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
• Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
• Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
• Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V.

Die Fachverbände repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament ihrer Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis u.a. zum Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.


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