Nun schreiben wir den 1. Januar 2020. Alles Gute zum neuen Jahr! Mit dem heutigen Tag ist die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)in Kraft getreten. Damit will das BTHG die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch mehr Teilhabe an der Gesellschaft, mehr Selbstbestimmung und mehr Möglichkeiten zur individuellen Lebensführung verbessern.
Die mit dem BTHG verbundene grundlegende Änderung der Finanzierungssystematik führt zu einer Trennung der existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt (nach SGB XII) von den behinderungsbedingten Fachleistungen der Eingliederungshilfe (jetzt neu nach SGB IX). Der jetzt personenzentrierte Ansatz stärkt die Position der Menschen mit Behinderung im sozialrechtlichen Dreieck, also gegenüber Leistungsträgern und Leistungserbringern. Ab sofort steht der einzelne Mensch bei der Gestaltung seiner Unterstützung, beispielsweise bezogen auf die Wohnform, im Mittelpunkt. Nun wird mit ihm gemeinsam beraten und ausgehandelt, wie seine individuelle Lebensplanung und Selbstbestimmung am besten gefördert werden kann. Die „terra“ hat alle bei ihr lebenden Menschen rechtzeitig auf die Umstellung vorbereitet.