Ambulant Betreutes Wohnen: Mit neuem Rahmenvertrag

Das Bundesteilhabegesetz leitet schon seit einigen Jahren das Handeln im Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) der terra. Damit steht die größtmögliche Teilhabe der vom ABW betreuten Menschen im Mittelpunkt. Durch einen neuen Landesrahmenvertrag ist dafür nun auch Rechtssicherheit entstanden. Der Vertrag wird im ABW seit 1. Januar 2024 jetzt auch offiziell umgesetzt.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)…

… heißt offiziell „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“. Dieser Titel ist Programm: Menschen mit kognitiven, seelischen und/oder körperlichen Behinderungen sollen genau die Unterstützung erhalten, die sie individuell benötigen, um im Prinzip so leben zu können wie nicht beeinträchtigte Menschen. Jeder Mensch soll z.B. selbst entscheiden können, wie er wohnen, wo er arbeiten oder mit wem er seine Freizeit verbringen möchte. Das entspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung festschreibt. Letztlich kann man also sagen: Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Deutschland das BTHG geschaffen. Es regelt, auf welche Leistungen der Eingliederungshilfe ein beeinträchtigter Mensch Anspruch hat, damit seine Teilhabe umfänglich gesichert ist. In Kraft getreten ist es in vier Reformstufen im Zeitraum von 2017 bis 2023.

Der Landesrahmenvertrag…

…wiederum wird auf Landesebene geschlossen. Daran hat auch der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen mitgewirkt. Der Landesrahmenvertrag regelt detailliert, wie das BTHG vor Ort in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe in konkrete Arbeit gegossen wird.

In Niedersachsen hat das Land als übergeordneter Träger der Eingliederungshilfe, vertreten durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Lüneburg, verschiedene Vertragspartner:

• die Kommunalen Spitzenverbände (hier: der Niedersächsische Landeskreistag und der Niedersächsische Städtetag),

• die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) zusammengeschlossenen sind. Dazu gehört u.a. auch der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen, ein für die terra und das ABW ganz ausschlaggebender Partner.

• die Verbände der privaten Leistungserbringer.

Die Umsetzung …

… gilt nicht für alle Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe zum gleichen Stichtag X, weil es durchaus Übergangsfristen gibt. Im Ambulant Betreuten Wohnen der terra läuft die Umsetzung nun offiziell seit dem 1. Januar 2024. Diesem Zeitpunkt war eine lange Entwicklung vorausgegangen. „Bereits meine Vorgängerin hat sich damit schon anfänglich befasst“, sagt die Pädagogin und Soziologin Kristin Brunk. Sie leitet das ABW in Lüchow seit 2018 und hat seitdem enorme Kraft und Zeit aufgebracht, um die Arbeit des ABW konsequent auf das Bundesteilhabegesetz auszurichten und damit schon vorab dem Landesrahmenvertrag zu entsprechen. „Und das hieß auch, bis zum letzten Schritt die Mitarbeitenden, das ganze Team stets mitzunehmen“, setzt Brunk hinzu.

Weil die Umsetzung erstmal noch keine Verpflichtung, sondern „Kür“ war, entwickelte sich der ABW im Laufe der Jahre zu einem Leuchtturm in der gesamten Region. „In Sachen Bundesteilhabegesetz waren wir Vorreiter“, sagt Kristin Brunk. Einfach hat sie den Prozess aber nicht in Erinnerung, denn er warf zahllose Fragen auf, die abgeklärt werden mussten. „Hier hat uns der Paritätische Wohlfahrtsverband enorm unterstützt und auch bei der Umsetzung begleitet. Das war viel Rückenwind für uns!“, so die Bereichsleiterin dankbar. Man kann sich aber vorstellen, dass ein gelingender Prozess den Beteiligten ungezählte Gespräche, viel Studium der Gesetzeslage und noch mehr Hirnschmalz abverlangte.

Große Veränderungen in der Arbeit des ABW…

… sind ab dem Geltungszeitpunkt des neuen Rahmenvertrages für das Ambulant Betreute Wohnen der terra aber nicht eingetreten. „Denn im Prinzip haben ja schon vorher danach gearbeitet“, erläutert Brunk. Was u.a. bedeutet: Für jede Person, die dem ABW einen Auftrag erteilt, werden u.a. die persönlichen Ziele und der individuelle Bedarf an Unterstützung ermittelt. Dieser wird dann in die entsprechenden Fachleistungsstunden (qualifizierte bzw. kompensatorische Assistenz) transferiert. Dazu Brunk: „Dass zum 1. Januar 2024 für uns nun Rechtssicherheit eingetreten ist, auch was die wirtschaftliche Seite unserer Arbeit betrifft, ist natürlich gut.“

Und noch etwas ist neu: Die vom ABW angebotenen Assistenzleistungen richten sich seit dem 1. Januar 2024 nicht nur an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, sondern öffnen ihre Tore für alle Behinderungsbilder. Ob jemand geistig, psychisch bzw. seelisch oder körperlich behindert ist oder eine Kombination davon aufweist, ist für den ABW nicht mehr ausschlaggebend. Kristin Brunk: „Sobald eine Person einen Behinderungsgrad aufweist und von uns Assistenzleistungen in Anspruch nehmen möchte, kann sie das tun.“ 


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