terra-Betriebsrat: Mitwirken & mitbestimmen

Der Betriebsrat ist ein Zusammenschluss von Beschäftigten, der die Interessen der Arbeitnehmer*innen in einem Betrieb gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Auch die terra hat einen dreiköpfigen Betriebsrat, er wurde im Frühsommer neu gewählt.

Zunächst also herzlichen Glückwunsch an die drei neuen Betriebsratsmitglieder. Zur Vorsitzenden des Gremiums hat die Belegschaft Sandra Pohl (Foto) bestimmt. Sie war schon vorher Mitglied im Betriebsrat und hat nun den Vorsitz von ihrem Vorgänger Christian Kofahl übernommen hat. Sandra arbeitet in der Verwaltung der terra und übernimmt dort verantwortungsvolle Aufgaben. Ihre Stellvertreterin im Betriebsrat ist Christine Sandfort vom Ambulant Betreuten Wohnen (Lüchow). Als Dritter im Bunde ergänzt Norman ten Wolde das Team, seine Tätigkeiten bei der terra als Betreuungskraft liegen im Wohnbereich.

Rechte und Pflichten eines Betriebsrats

Diese ergeben sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Danach stehen dem Gremium bei betrieblichen Entscheidungen und Maßnahmen Mitbestimmungsrechte, Mitwirkungsrechte, Beteiligungsrechte und Unterrichtungsrechte zu.

Zur Ausübung dieser Rechte und der damit verbundenen Aufgaben sollten sich Betriebsräte also gut mit den entsprechenden Grundlagen auskennen. Daher hat Sandra Pohl bereits eine entsprechende Schulung zum Betriebsverfassungsrecht sowie zu Arbeitsrechten durchlaufen. Und ihre beiden Mitstreiter*innen werden sich darin auch demnächst schulen lassen.

So gewährt ihnen beispielsweise das Betriebsverfassungsrecht das Recht, vom Arbeitgeber rechtzeitig und umfassend über anstehende Maßnahme/Entscheidung informiert zu werden (Informationsrecht).

Darüber hinaus bestehen Mitwirkungsrechte wie das Anhörungs-, Initiativ- und Beratungsrecht. Betriebsräten muss die Möglichkeit gegeben werden, Einwände gegenüber dem Arbeitgeber zu erheben (Anhörungsrecht), ihre Meinung zu äußern (Beratungsrecht) und dem Arbeitgeber selbst Vorschläge zu unterbreiten (Initiativrecht).

Die Mitbestimmungsrechte stellen die stärkste Form der Beteiligungsrechte des Betriebsrats dar. Auf Basis dieser Rechte muss der Betriebsrat seine Zustimmung zu geplanten Maßnahmen und Vorhaben erteilen. Dazu gehören Themen wie Arbeitszeiten, Entlohnung, personelle Angelegenheiten, Arbeits- und Gesundheitsschutz oder auch Fragen der Betriebsordnungen. Bei einem Zustimmungsverweigerungs- bzw. Widerspruchsrecht wiederum kann der Betriebsrat die Umsetzung einer Maßnahme verhindern bzw. ihr widersprechen.

Wie formt sich das bei der terra aus?

Sandra Pohl erzählt: „Wie treffen uns beispielsweise alle vier Wochen mit dem Geschäftsführer der terra zum sogenannten Monatsgespräch. Dabei informiert uns Henrik Thunecke über alles, was bei der terra vor sich geht. Also z.B. über neue Projekte, die geplant sind, über Neueinstellungen oder auch über Veränderungen etwa bei Arbeitszeiten oder bei anstehender Entfristung von Verträgen. Zu vielen Punkten braucht die terra ja unsere Zustimmung.“

Diese Monatsgespräche empfindet Sandra Pohl als sehr gut und konstruktiv. Sie sind aber keine Einbahnstraße von Arbeitgeber zu den Beschäftigen. Deshalb trägt umgekehrt auch der Betriebsrat der Geschäftsführung vor, welche Angelegenheiten ihn erreicht haben bzw. was ihm auf dem Herzen liegt. Das können Konflikte in der Belegschaft sein oder etwa Unzufriedenheit mit den Dienstplänen. Auch Überlastungsanzeigen werden bei diesen Gelegenheiten thematisiert. „Aber das ist bei der terra zum Glück schon länger nicht mehr vorgekommen“, ergänzt die Vorsitzende.

In diesem Sinne könnte man also die Aufgaben des terra-Betriebsrats so zusammenfassen: Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer*innen vor dem Arbeitgeber. Zudem nimmt er auf die Entscheidungsfindung und Durchführung von Maßnahmen für die terra Einfluss. Und außerdem schützt der Betriebsrat die Beschäftigten vor Willkür des Arbeitgebers und wirkt bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsalltags mit.

Mitwirkung benötigt Zeit

Zusätzlich trifft sich der ehrenamtlich wirkende Betriebsrat der terra regelmäßig auch ohne Geschäftsführung. „Das machen wir je nach Bedarf, aber alle zwei Wochen ganz bestimmt“, berichtet Sandra Pohl. Da kommen in der Woche sehr schnell mindestens zwei Stunden Betriebsratsarbeit zusammen, hat sie erfahren, „aber eigentlich reicht dieses Zeitkontingent nicht aus“. Gerade wenn auch noch die Mitwirkung bei größeren Umstellungen anstehen würde.

Und das ist gar nicht so unwahrscheinlich, denn derzeit geht es zum Beispiel gerade um die Frage, ob die terra ihren hausspezifischen Tarif langfristig weiterführen oder in Niedersachsen eine Art Manteltarifvertrag für die Sozialwirtschaft zustande kommen wird. Darüber haben bereits Gespräche zwischen der Paritätischen Tarifgemeinschaft, zu der auch die terra gehört, und der Gewerkschaft ver.di begonnen. Sandra Pohl spricht hier von „Zukunftsmusik“ und weist vorsorglich auch darauf hin: Wenn ein Manteltarifvertrag tatsächlich zustande käme, wird von unserem Betriebsrat natürlich erstmal zu prüfen sein, ob er für die Beschäftigten der terra tatsächlich auch zu einer Besserstellung führen würde.“ 


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