Umzug: Alles Gute für Sanem

Menschen mit Behinderungen besitzen, genau wie alle anderen Menschen auch, das Recht, selbst zu entscheiden, wo sie leben möchten. Deshalb können sie bei der terra einziehen, wenn sie das möchten und die terra zustimmt – sie können von dort auf eigenen Wunsch aber auch wieder ausziehen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist Sanem.

Nachdem Sanem volljährig geworden war, ist sie im September 2020 in eine Wohngruppe der terra nach Belau gezogen. Das fiel ihr nicht schwer, denn sie kannte bereits vor ihrem Einzug zwei in der Wohnstätte lebende junge Menschen aus ihrer Schulzeit an der Wendlandschule in Dannenberg. Sanem besaß also schon eine Idee davon, wie sich das Leben in Gemeinschaft „auf dem Lande“ anfühlt.

Anschließend war Sanem im Team Hauswirtschaft der Tagesförderstätte tätig, und auch im „Küchenreich“ fühlte sie sich wohl. Mit sehr viel Freude schloss sie sich auch der Theatergruppe der terra an. Ihr diverses Rollenspiel etwa als Fee oder Artistin ist unvergessen. Das Foto zeigt Sanem bei einem dieser Auftritte.

Doch was nützt einem ein gut integriertes Leben auf dem Lande, wenn man die Stadt vermisst? Das spürte die heute 24-Jährige in den vergangenen Jahren bei der terra stetig mehr. Die gebürtige Hamburgerin zog es immer stärker zurück in die Großstadt – zumal sie sich auch eine größere räumliche Nähe zu ihrem Vater wünschte, der in der Hansestadt lebt. So wuchs in der jungen Frau der Wunsch, nach Hamburg umzuziehen.

Bei der terra wiederum wird das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten sehr ernst genommen und in jeder Weise unterstützt.

Das Wunsch- und Wahlrecht in der Eingliederungshilfe (§ 104 SGB IX, § 8 SGB IX) soll Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen. Das ist im Bundesteilhabegesetz (BTHG) zur Stärkung ihrer Teilhabe und Selbstbestimmung so verankert. Sofern die Wünsche einer Leistungsberechtigten wie Sanem wirtschaftlich angemessen sind (§ 33 Satz 2 SGB I), sollen sie auch berücksichtigt werden.

Für die terra ist das selbstverständlich. Deshalb hat sie auch positiv auf Sanems Bedürfnis, nach Hamburg umzuziehen, reagiert und sie in jeder Form bei allen Fragen zur Seite gestanden. So wird es für Sanem also zum 1. Juli Wirklichkeit, wenn sie dann in eine Einrichtung in die Hansestadt zieht und künftig also auch näher bei ihrem Vater wohnen kann.

Wer einmal sein Zuhause bei der terra gefunden hat, gibt das nur in den seltensten Fällen wieder auf. Von daher stellt Sanem zwar eine Ausnahme dar, ist aber doch kein Einzelfall. Wir erinnern uns beispielsweise an Jane, die zwei Jahre bei der terra lebte und dann Ende 2024 nach Buchholz nahe Hamburg wechselte. Oder an Uwe, der sogar 18 Jahre ein „Terraner“ war, bevor er 2024 schließlich Wohnsitz in Salzwedel nahm und somit künftig nahe seiner dortigen Arbeitsstätte lebte. Auch diesen beiden Bewohner*innen hatte die terra ohne Wenn und Aber geholfen, ihren Wunsch nach einem Umzug in eine neue (meist städtischere) Umgebung umzusetzen.   

Terra-Geschäftsführer Henrik Thunecke hält das Wunsch- und Wahlrecht für eine ganz wichtige Errungenschaft in der Eingliederungshilfe. Er erzählt: „Ich habe mal einige unserer Bewohner*innen der ersten Stunde gefragt, ob sie 1979, als sie als junge Erwachsene von Berlin nach Belau gebracht wurden, eigentlich dabei ein Mitspracherecht hatten. Ob sie dazu überhaupt jemals befragt worden waren. Natürlich NICHT! Damals wurde einfach über den Kopf der betroffenen Menschen hinweg entschieden, das erschien allen ´normal`. Es ist gut, dass es sowas heute nicht mehr gibt!“ Trotzdem bleibt erwähnenswert, dass die stärkende und unterstützende Haltung der terra bei der Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechtes für die terra auch einiges an Mehrarbeit mit sich bringt: Die Mitarbeitenden helfen bei der Suche nach einer neuen geeigneten Wohnstätte, sie begleiten die Umzugsvorbereitungen und den Abschied. Anschließend muss ein neuer passender Bewohner bzw. eine Bewohnerin gefunden werden, was viele Gespräche, Begleitung beim Probewohnen, beim Einzug und während der Eingewöhnung bedeutet. Von Amts wegen jedoch sind für diese Notwendigkeiten natürlich keine zusätzlichen Stunden vorgesehen…       


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